Büro Sachverständigenbüro Strauß - 66538 Neunkirchen

Kfz-Sachverständigenbüro Strauß
Jägerstrasse 9
66538 Neunkirchen Saar

Tel.: +49 6821 9231 0
eMail: info@sv-strauss.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr  08:00  -  17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Was tun bei einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängi­gen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt für Sie ein Gutachten, auf dessen Grundlage Sie bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihre Ansprüche (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall usw.) geltend ma­chen können.

Auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen mit der Scha­denfeststellung beauftragt hat, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch um Ihre For­derungen bei der Versicherung durch zu setzen.

Die Kosten für den von Ihnen beauftragten Sachverständigen gehören nach herr­schender Rechtssprechung zum Schaden und müssen von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt werden.